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Landgericht München I, Urteil vom 12.05.2009
- 28 O 398/09 -
LG München I: Sparkasse darf Konto einer Mahnanwältin kündigen
Mahntätigkeit der Anwältin erfüllt objektiven Tatbestand des Betrugs
Eine Bank - hier eine Sparkasse - ist nicht verpflichtet das Konto einer Mahnanwältin weiterzuführen, die Mahngebühren für anwaltliche Tätigkeiten gegenüber Nutzern eines Internetportals geltend machte und diese Gelder dann auf das Konto überweisen ließ. Dies entschied das Landgericht München I.
Das Landgericht München I hatte die Klage einer
Tatbestand des Betruges rechtfertigt Kündigung der Geschäftsbeziehung
Das Gericht begründete ihre Klageabweisung nach Beweiserhebung damit, dass das Einfordern von
Klägerin nimmt Berufung zurück
Nachdem die Klägerin ihre Berufung vor dem Oberlandesgericht München zurückgenommen hat, ist das Urteil des Landgerichts München I rechtskräftig.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.03.2010
Quelle: ra-online, LG München I
- Oberlandesgericht München, Klagerücknahme vom 09.03.2010
[Aktenzeichen: 5 U 3352/09]
Fundierte Fachartikel zum diesem Thema beim Deutschen Anwaltsregister:
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Dokument-Nr. 9421
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