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Landgericht München I, Urteil vom 07.12.2020
- 39 O 11168/19 -
FC Bayern erfolgreich gegen Ticketzweithändler
Kein Weiterverkauf von FC Bayern-Tickets auf dem Zweitmarkt
Das LG München I hat im Rechtsstreit um den Weiterverkauf von Eintrittskarten zu Heimspielen des FC Bayern München entschieden, dass ein Ticket-Händler keine Tickets des Vereins erwerben und auf dem Zweitmarkt weiterverkaufen darf.
Das Geschäftsmodell des Beklagten basiert darauf, dass er u.a.
AGB verbieten Weitergabe an gewerbliche Tickethändler oder Verkauf von Tickets
In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Klägerin ist eine Weitergabe an gewerbliche Tickethändler oder ein
LG: Bezug und Weiterverkauf stellt Verstoß gegen wettbewerbswidrigen Schleichbezug dar
Nach Auffassung des LD München I verstößt der Beklagte dadurch, dass er Fußballtickets über sein Netzwerk bezieht und zu einem deutlich höheren Preis weiterverkauft, die von der Klägerin personalisiert werden und hinsichtlich derer der gewerbliche
Verleitung zum Vertragsbruch und Aufforderung zur Lüge
Durch die Aktivierung seines Netzwerks wirke der Beklagte zudem gezielt darauf hin, dass Dritte (d.h. die Erstkäufer) die aus den AGB der Klägerin bestehenden Vertragspflichten brechen würden, was die Unlauterkeit seines Verhaltens begründe. Darüber hinaus habe der Beklagte durch die deutliche Aufforderung an den Testkäufer, gegenüber der Eingangskontrolle am Stadion wahrheitswidrige Angaben zu machen, die nach § 3 II UWG bestehende unternehmerische Sorgfaltspflicht missachtet. Der Beklagte habe nicht nur die Erstkäufer der
Verurteilung zur Unterlassung, Auskunft sowie zur Zahlung von Schadenersatz
Das LG verurteilte die Beklagte zur Unterlassung des Verkaufs von
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.12.2020
Quelle: Landgericht München I, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 29564
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