Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht München I, Beschluss vom 25.01.2012
- 7 O 1533/12 -
Verbreitung kommentierter Auszüge aus Hitlers "Mein Kampf" untersagt
Geplante Publikation nicht vom Zitatrecht gedeckt
Das Landgericht München I hat per einstweiliger Verfügung einem Verbotsantrag des Freistaates Bayern gegen einen englischen Verleger stattgegeben und die Herstellung und Verbreitung kommentierter Auszüge aus "Mein Kampf" verboten.
Der verklagte Verleger plant - insbesondere unter Berufung auf das urheberrechtliche Zitatrecht - in Deutschland kommentierte Auszüge aus "Mein Kampf" zu verbreiten. Der Freistaat Bayern als Inhaber der Rechte an "Mein Kampf" beantragte hiergegen nun eine
Freistaat Bayern verfassungsrechtlich nicht an Durchsetzung urheberrechtlicher Verbotsansprüche gehindert
Die 7. Zivilkammer des Landgericht München I gab dem Antrag statt. Zur Begründung verweist die Kammer darauf, dass die geplante Publikation nicht vom Zitatrecht gedeckt ist. Außerdem sieht die Kammer keine Anhaltspunkte dafür, dass der Freistaat Bayern aus verfassungsrechtlichen Gründen gehindert wäre, den urheberrechtlichen Verbotsanspruch gegen die Antragsgegner durchzusetzen
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.01.2012
Quelle: Landgericht München I/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 12927
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss12927
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.