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Landgericht München I, Urteil vom 08.12.2009
- 9 HK O 9435/09 -
Sparkassen dürfen Geldautomaten für Direktbank-Kunden sperren
Sparkassen müssen ihre Infrastruktur Direktbanken nicht zur Verfügung stellen
Sparkassen sind nicht dazu verpflichtet, ihre Geldautomaten für Verfügungen der Kunden von Direktbanken mit Visa-Kreditkarten zu öffnen. Dies hat das Landgericht München entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall hatte die
Sachverhalt
Die
Sparkasse: Kunden können Automaten anderer Banken nutzen
Die
Keine marktbeherrschende Stellung der Sparkasse
Die 9. Handelskammer wies nun den Antrag der Klägerinnen, der
Keine unbillige Behinderung
Auch eine unbillige Behinderung sah das Gericht nicht: Immerhin könnten die betroffenen Kunden der Klägerinnen an den
Die Klägerinnen verfolgten nämlich das Geschäftsmodell, mit möglichst wenigen eigenen
Hintergrund des Streits
Seit längerem bestehen Konflikte zwischen den verschiedenen Banken. Die Sparkassen erhalten ihrer Ansicht nach für jede Automaten-Nutzung durch einen Direktbank-Kunden mit der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.12.2009
Quelle: ra-online, Landgericht München I, Sparkassenverband (pt)
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Dokument-Nr. 8906
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