Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Münster, Urteil vom 30.12.2011
- 2 O 269/11 -
Unfreiwilliger Fallschirmsprung: Fallschirmspringschule und Pilot zu Schadensersatz verpflichtet
Höhe der Schadensersatzzahlung wird gesondert verhandelt
Ein Mann, der nur als Passagier an einem Fallschirmspringen teilnimmt und beim Landeanflug durch eine nicht abgeschaltete Automatik seines Sicherheitsfallschirms aus dem Flugzeug gesogen und bei der Landung schwer verletzt wird, hat Anspruch auf Schadensersatz. So haftet der Inhaber der Fallschirmspringschule aufgrund seiner Eigenschaft als Luftfrachtführer nach dem Luftverkehrsgesetz und der Pilot wegen Verletzung seiner Verkehrssicherungspflichten. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Münster hervor.
In dem zugrunde liegenden Rechtsstreit hatte ein Mannes aus Rosendahl im Juli 2009 auf dem Flugplatz Stadtlohn-Wenningfeld an einem von der Fallschirmspringschule durchgeführten Flug teilgenommen. Dabei wollte er nicht selbst springen, sondern nur die Absprünge von oben verfolgen. Bei dem Flug trug er einen Fallschirm, der sich beim Landeanflug automatisch öffnete, so dass er aus dem
Inhaber der Fallschirmspringschule haftet aufgrund der Eigenschaft als Luftfrachtführer nach dem Luftverkehrsgesetz
Der Mann klagte daraufhin vor dem Landgericht Münster auf Schadensersatz. Das Gericht entschied, dass sowohl der Inhaber der Fallschirmspringschule als auch der
Pilot verletzt Verkehrssicherungspflichten
Der
Gesonderte Verhandlung über Höhe des Schadensersatzes
Die Beklagten können das Urteil mit der Berufung anfechten. Über die Höhe des Schadensersatzes wird erst verhandelt, wenn die Entscheidung über die grundsätzliche
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.01.2012
Quelle: Landgericht Münster/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 12812
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil12812
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.