wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern4/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 18.04.2018
7 O 6829/17 -

Voreinstellung von StayFriends unzulässig: Daten aus Nutzerprofil dürfen nicht an Suchmaschinen und Partnerwebseiten weitergegeben werden

Veröffentlichung von Profilbildern außerhalb des Netzwerkes bedarf Einwilligung der Nutzer

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat entschieden, dass das Schulfreunde-Portal StayFriends im Profil neuangemeldeter Nutzerinnen und Nutzer nicht voreinstellen darf, dass Profilbilder automatisch auf Suchmaschinen und Partnerwebseiten angezeigt werden. Für eine Veröffentlichung außerhalb des Netzwerks fehlte die erforderliche Einwilligung der Verbraucher.

StayFriends ist ein deutscher Online-Suchdienst zum Finden ehemaliger Schulfreunde, der nach eigenen Angaben derzeit 20 Millionen Nutzer hat. Im zugrunde liegenden Fall kritisierte der Bundesverband der Verbraucherzentralen, dass personenbezogene Daten ohne informierte und freiwillige Einwilligung der Nutzer auch außerhalb des Netzwerks veröffentlicht werden. Bei der Neuregistrierung war bereits voreingestellt, dass das Profilfoto über Suchmaschinen und andere Webseiten auch von Personen gefunden werden kann, die nicht bei StayFriends angemeldet sind.

Voreinstellung verstößt gegen Bundesdatenschutzgesetz

Das Landgericht Nürnberg-Fürth schloss sich der Auffassung der Verbraucherzentrale an, dass diese Voreinstellung einen Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz darstellt. Eine wirksame Einwilligung zur Weitergabe der Kundendaten an Dritte liege nicht vor.

Widersprüchliche Datenschutzbestimmungen

Die umstrittene Datennutzung lässt sich nach Ansicht des Gerichts nicht damit rechtfertigen, dass die Nutzer bei der Registrierung die Datenschutzbestimmungen des Unternehmens durch das Setzen eines Häkchens akzeptiert haben. Denn die Klauseln zur Datennutzung standen im Widerspruch zueinander. Am Anfang der Bestimmungen hatte StayFriends versichert, es sei "nie voreingestellt", dass die Daten der Kunden für Dritte einsehbar sind. Mehrere Absätze weiter hieß es dagegen, ihre Daten würden auch auf Partnerseiten und Suchmaschinen wie Google veröffentlicht. Es bleibe deshalb völlig unklar, welche Daten für Dritte einsehbar seien und welche nicht, beanstandete das Gericht. Die Weitergabe der Nutzerdaten sei auch nicht bereits durch den Vertragszweck gedeckt. Dieser umfasse nur das Wiederfinden alter Schulfreunde innerhalb des Netzwerkes, nicht aber eine unkontrollierte Verbreitung der Daten im Internet.

Neue Rechtslage ab 25. Mai 2018

Das Urteil erging noch auf der Grundlage des derzeitigen Datenschutzrechts. Ab dem 25. Mai 2018 gelten in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) die weitgehend einheitlichen Regeln der neuen Datenschutzgrundverordnung.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.05.2018
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverbrand/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Datenschutzrecht | Verbraucherrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Datenschutz | Einwilligung | Nutzer | Onlinedienst | Onlineportal | Suchmaschine | Zustimmung

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 25904 Dokument-Nr. 25904

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil25904

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 4 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?