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Landgericht Osnabrück, Urteil vom 13.01.2010
- 2 O 1097/09 -
LG Osnabrück: Bei Geburtsfehlern haften Ärzte trotz Abfindungsvergleich für Kosten von Eingliederungsmaßnahmen
Bundesagentur für Arbeit hat Anspruch auf Kostenübernahme durch schadensersatzpflichtige Ärzte
Müssen Ärzte wegen eines Fehlers bei der Geburt dem geschädigten Kind Schadensersatz leisten, so umfasst dieser auch die Kosten, die später durch Maßnahmen für die Eingliederung in eine Werkstatt für behinderte Menschen entstehen. Finanziert die Bundesagentur für Arbeit eine solche Eingliederungsmaßnahme, kann sie die hierdurch entstehenden Kosten von den schadensersatzpflichtigen Ärzten ersetzt verlangen. Dies hat das Landgericht Osnabrück entschieden.
Die Bundesagentur für Arbeit hatte einem 17-jährigen Jungen, der durch einen Fehler der behandelnden Ärzte seit seiner
Bereits bei Geburt gingen Ersatzansprüche auf Bundesagentur über
Zu Recht, befand die Arzthaftungskammer: Bereits bei der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 14.01.2010
Quelle: ra-online, LG Osnabrück
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Dokument-Nr. 9056
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