Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Osnabrück, Urteil vom 27.02.2012
- 3 O 2331/11 -
Kein Schmerzensgeld nach Sturz vom Prügelbalken auf historischem Volksfest
Sturz fällt in Bereich des allgemeinen Lebensrisikos
Fällt ein Volksfestbesucher bei einem historischen Volksfest von einem so genannten Prügelbalken und verletzt sich dabei, hat er keinen Anspruch auf Schadensersatz. Sofern die "Spielfläche" vom Veranstalter ausreichend gesichert wird (hier durch Strohballen), handelt es sich bei dem Sturz um einen tragischen Unfall, bei dem sich das allgemeine Lebensrisiko realisiert hat. Eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht liegt hingegen nicht vor. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Osnabrück hervor.
Der beklagte Verein des zugrunde liegenden Streitfalls veranstaltete im Juni 2011 in Lingen das historische "Kivelingsfest", auf dem eine Attraktion ein so genannter Prügelbalken war. Bei diesem Spiel sitzen sich zwei Personen auf einem Holzbalken gegenüber. Unterhalb des Holzbalkens befinden sich Strohballen. Die Personen versuchen nun, sich gegenseitig mittels mit Watte gefüllter Säcke von dem Balken herunterzuschlagen.
Kläger verletzt sich beim Sturz vom Prügelbalken an der Halswirbelsäule
Der Kläger nahm an diesem Spiel zusammen mit seiner Lebensgefährtin teil und erhielt im Laufe des Spiels von seiner Lebensgefährtin einige Schläge. Er verlor das Gleichgewicht und fiel vom Balken auf das 1,5 m tiefer liegende Stroh. Bei diesem
Veranstalter kommt Verkehrssicherungsflicht durch Auslegen von Strohballen und lockerem Stroh ausreichend nach
Das Landgericht Osnabrück gelangte zu der Einschätzung, dass der Veranstalter des Volksfestes seine
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.02.2012
Quelle: Landgericht Osnabrück/ra-online
- Kein Schadensersatz bei Verletzungen durch einen Sturz wegen Erschreckens vor einer Spinne
(Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 24.06.2009
[Aktenzeichen: 7 U 58/09]) - Skiunfall: Sturz aus dem Stand ist allgemeines Lebensrisiko
(Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 29.11.2001
[Aktenzeichen: 11 U 70/01])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 13097
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil13097
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.