Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Osnabrück, Urteil vom 28.08.2019
- 8 O 1209/19 -
LG Osnabrück weist Klage gegen BMW wegen vermeintlicher Abgasmanipulation ab
Anhaltspunkte für angebliche Manipulationen an Abgasreinigung des Fahrzeugs müssen in jedem Einzelfall konkrete dargelegt werden
Viele Halter von Dieselfahrzeugen beschreiten derzeit den Klageweg, weil sie bei ihrem Fahrzeug verbotene Manipulationen an der Abgasreinigung vermuten. Das Landgericht Osnabrück hat jedoch deutlich gemacht, dass bei Klagen gegen einen Fahrzeughersteller in jedem Einzelfall konkrete Anhaltspunkte für die angeblichen Manipulationen an der Abgasreinigung des Fahrzeugs dargelegt werden müssen.
Im zugrunde liegenden Verfahren ging es um eine Klage gegen den Hersteller
Hersteller verweist auf Einhaltung der Abgasgrenzwerte gemäß maßgeblicher Prüfstandwerte
Der Kläger machte geltend, dass alle Fahrzeuge des Herstellers aus den Jahren 2006 bis 2017/18 im Hinblick auf die Abgaswerte manipuliert seien. Die Abgasreinigung sei gezielt für Prüfstandtests optimiert. Der beklagte Hersteller verteidigte sich gegen die Klage. Er verwies darauf, dass in dem maßgeblichen Zeitraum für die Einhaltung der Abgasgrenzwerte nun einmal die Prüfstandwerte maßgeblich gewesen seien. Dies habe u.a. die EU-Kommission ausdrücklich bestätigt. Verbotene Mittel seien bei der Optimierung der Abgasreinigung nicht zum Einsatz gekommen.
Substantielle Argumente über vorliegende verbotene Manipulation der Abgasreinigung nicht ausreichend vorgetragen
Das Landgericht Osnabrück folgte in seiner Entscheidung der Argumentation des Herstellers. Der Kläger habe keinerlei substantielle Argumente nennen können, weshalb bei seinem Fahrzeug eine verbotene
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.09.2019
Quelle: Landgericht Osnabrück/ra-online (pm/kg)
- Diesel-Abgasskandal: Haftung der Volkswagen AG auch bei Fahrzeugen mit 3,0 l Motor mit EU5-Norm möglich
(Oberlandesgericht Karlsruhe, Hinweisverfügung vom 22.08.2019
[Aktenzeichen: 17 U 257/18 und 17 U 294/18]) - VW-Abgasskandal: Klage auf Rückabwicklung eines Neuwagenkaufvertrages erfolglos
(Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 24.04.2018
[Aktenzeichen: 6 U 409/17]) - VW-Abgasskandal: Kein Anspruch auf Kaufpreisminderung aufgrund von Softwaremanipulationen
(Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 01.03.2018
[Aktenzeichen: 10 U 1561/17])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 27900
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil27900
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.