Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Tübingen, Urteil vom 17.05.2019
- 3 O 108/18 -
Tödlicher Verkehrsunfall: Anspruch auf Hinterbliebenengeld bei fehlendem Anspruch auf Schmerzensgeld
Höhe des Hinterbliebenengelds bemisst sich nach Einzelfall
Nach einem tödlichen Verkehrsunfall kann der Ehefrau, den Kindern und Geschwistern des Verstorbenen nach § 10 Abs. 3 StVG, § 844 Abs. 3 BGB ein Anspruch auf Hinterbliebenengeld zustehen, wenn kein Anspruch auf Schmerzensgeld wegen eines Schockschadens besteht. Die Höhe des Hinterbliebenengelds bemisst sich anhand der Umstände des Einzelfalls. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Tübingen hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall kam es in den Mittagsstunden eines Tages im Juli 2017 auf einer Bundesstraße zu einem tödlichen
Anspruch auf Hinterbliebenengeld
Das Landgericht Tübingen entschied zu Gunsten der Kläger. Ihnen stehe nach § 10 Abs. 3 StVG, § 844 Abs. 3 BGB ein Anspruch auf
Höhe des Hinterbliebenengelds
Das Landgericht sprach der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.10.2019
Quelle: Landgericht Tübingen, ra-online (vt/rb)
- BGH: Miterleben des Unfalltods der Ehefrau kann Schmerzensgeldanspruch begründen
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 27.01.2015
[Aktenzeichen: VI ZR 548/12]) - Schmerzensgeld wegen Schockschadens nach Unfalltod des Kindes erfordert pathologisch fassbare Auswirkungen
(Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 24.08.2022
[Aktenzeichen: 14 U 22/22])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 28016
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil28016
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.