Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landgericht Waldshut-Tiengen, Urteil vom 04.08.2008
- 1 KLs 20 Js 10598/07 -
Unterbringung mit Bewährung für Papst-Bedränger
Das Landgericht Waldshut-Tiengen hat ein Urteil verkündet, in welchem die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet wird. Die Vollstreckung der Unterbringung wird zur Bewährung ausgesetzt.
Für die Dauer der Bewährungszeit von vier Jahren wird der Beschuldigte angewiesen, die bereits begonnene Medikation fortzusetzen, dies regelmäßig anhand des Blutbildes ärztlich kontrollieren zu lassen und eine psychotherapeutische Behandlung zu beginnen. Zugleich wird dem Beschuldigten kategorisch verboten, Alkohol und Drogen zu konsumieren, was durch regelmäßige Urinkontrollen überwacht werden soll.
Die Strafkammer ist zur Feststellung gelangt, bei dem Tatgeschehen auf dem Petersplatz in Rom am Morgen des 6. Juni 2007 sei die Schuldfähigkeit des Beschuldigten aufgrund seiner psychischen Erkrankung, einer bipolaren Psychose, wahrscheinlich aufgehoben, zumindest aber erheblich vermindert gewesen. Infolge der krankheitsbedingten Allmachtsphantasien seien erhebliche rechtswidrige Taten des Beschuldigten zu erwarten, weshalb der Beschuldigte für die Allgemeinheit gefährlich sei.
Allerdings rechtfertigten besondere Umstände die Erwartung, dass der Schutz der Allgemeinheit auch dadurch erreicht werden könne, dass die Vollstreckung der Unterbringung zur
Hinweis auf die gesetzliche Regelung im Strafgesetzbuch (StGB):
§ 67 b Aussetzung zugleich mit der Anordnung
(1) Ordnet das Gericht die
(2) Mit der Aussetzung tritt Führungsaufsicht ein.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.08.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des LG Waldshut-Tiengen vom 04.08.2008
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 6480
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil6480
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.