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Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 18.03.2020
- L 3 AS 3212/18 -
ALG-II: Fahrtkosten zwecks täglicher Methadon-Substitutionsbehandlung stellt Mehrbedarf dar
Keine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen
Die Fahrtkosten für eine tägliche Methadon-Substitutionsbehandlung stellen für einen ALG-II-Empfänger ein Mehrbedarf gemäß § 21 Abs. 6 SGB II dar. Für die gesetzlichen Krankenkassen besteht keine Leistungspflicht. Dies hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall erhob eine ALG-II-Empfängerin im Jahr 2018 Klage gegen das Jobcenter auf Anerkennung eines Mehrbedarfs. Hintergrund dessen waren
Anspruch auf Mehrbedarf aufgrund Fahrtkosten
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg bestätigte die Entscheidung des Sozialgerichts und wies daher die Berufung des Jobcenters zurück. Der Klägerin stehe gemäß § 21 Abs. 6 SGB II ein Anspruch auf
Keine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen
Der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.05.2020
Quelle: Landessozialgericht Baden-Württemberg, ra-online (vt/rb)
- Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 20.08.2018
[Aktenzeichen: S 5 AS 1047/18]
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Dokument-Nr. 28715
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