Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.12.2009
- L 2 U 1014/05 -
LSG Berlin-Brandenburg: U-Bahn-Fahrer hat nach Fahrgastunfall Anspruch auf Psychotherapie
Arbeitsunfall mit posttraumatischer Belastungsstörung rechtfertigt Gewährung einer traumaspezifischen Psychotherapie
Einem U-Bahn-Fahrer steht aufgrund eines Fahrgastunfalls gegenüber dem Träger der Unfallversicherung Anspruch auf Gewährung psychotherapeutischer Behandlung zu. Dies entschied das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg.
Im zugrunde liegenden Fall hatte der Kläger als Zugführer wiederholt Fahrgastunfälle erlebt, bei denen sich Personen in selbstmörderischer Absicht vor den Zug geworfen hatten und überrollt wurden. Später war er Zeuge eines weiteren tödlich endenden Fahrgastunfalls. Im Jahr 1999 nahm er schließlich eine Person auf den U-Bahn-Gleisen wahr, die sich auf den Gleisen auf den Zug zubewegte. Zu einem Unfall kam es indessen nicht. Der Kläger erlitt einen Schock und war aufgrund einer akuten Belastungsreaktion arbeitsunfähig. Mit dem Träger der
Erstellung fachärztlicher Gutachten
Im Wege der Klage stritt der Kläger nun um seinen Anspruch auf Gewährung einer Psychotherapie zur Heilung seiner psychischen Leiden. Es kam zur Erstellung mehrerer fachärztlicher Gutachten.
LSG Hebt Urteil des SG auf – Kläger hat Anspruch auf Psychotherapie
Währen das Sozialgericht Berlin den Anspruch verneint hatte, verurteilte das Landessozialgericht den Träger der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.03.2010
Quelle: ra-online, LSG Berlin-Brandenburg
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 9288
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil9288
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.