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Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.12.2009
L 2 U 1014/05 -

LSG Berlin-Brandenburg: U-Bahn-Fahrer hat nach Fahrgastunfall Anspruch auf Psychotherapie

Arbeitsunfall mit posttraumatischer Belastungsstörung rechtfertigt Gewährung einer traumaspezifischen Psychotherapie

Einem U-Bahn-Fahrer steht aufgrund eines Fahrgastunfalls gegenüber dem Träger der Unfallversicherung Anspruch auf Gewährung psychotherapeutischer Behandlung zu. Dies entschied das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg.

Im zugrunde liegenden Fall hatte der Kläger als Zugführer wiederholt Fahrgastunfälle erlebt, bei denen sich Personen in selbstmörderischer Absicht vor den Zug geworfen hatten und überrollt wurden. Später war er Zeuge eines weiteren tödlich endenden Fahrgastunfalls. Im Jahr 1999 nahm er schließlich eine Person auf den U-Bahn-Gleisen wahr, die sich auf den Gleisen auf den Zug zubewegte. Zu einem Unfall kam es indessen nicht. Der Kläger erlitt einen Schock und war aufgrund einer akuten Belastungsreaktion arbeitsunfähig. Mit dem Träger der Unfallversicherung bestand in der Folgezeit Streit über die Frage, ob der Kläger sich die Person auf dem Gleis gegebenenfalls nur eingebildet und welches Ausmaß sein psychisches Leiden habe.

Erstellung fachärztlicher Gutachten

Im Wege der Klage stritt der Kläger nun um seinen Anspruch auf Gewährung einer Psychotherapie zur Heilung seiner psychischen Leiden. Es kam zur Erstellung mehrerer fachärztlicher Gutachten.

LSG Hebt Urteil des SG auf – Kläger hat Anspruch auf Psychotherapie

Währen das Sozialgericht Berlin den Anspruch verneint hatte, verurteilte das Landessozialgericht den Träger der Unfallversicherung zur Gewährung einer traumaspezifischen Psychotherapie von bis zu 100 Stunden. In dem Ereignis des Jahres 1999 liege ein Arbeitsunfall. Die unmittelbare und höchste Gefahr erneut eine Person zu töten, habe zu einem Gesundheitsschaden in Gestalt einer posttraumatischen Belastungsstörung geführt.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.03.2010
Quelle: ra-online, LSG Berlin-Brandenburg

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Dokument-Nr.: 9288 Dokument-Nr. 9288

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