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Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21.02.2010
- L 2 U 294/08 -
LSG Berlin-Brandenburg: Ehemaligem Chemiekombinat-Angestellten aus Bitterfeld steht Verletztenrente zu
Vorliegen einer Berufskrankheit auch nach Berücksichtigung von Stasi-Unterlagen belegbar
Einem ehemaligen Angestellten des Chemiekombinats in Bitterfeld steht eine Verletztenrente aus der Gesetzlichen Unfallversicherung zu, da auch vorhandene und berücksichtigte Stasi-Unterlagen die erhebliche Gefährdung durch Chlor im Chemiekombinat Bitterfeld belegen. Dies geht aus einem Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg hervor.
Im zugrunde liegenden Fall stritten der Kläger bzw. nach dessen Tod seine Erben um die Zahlung einer
Berufsgenossenschaft lehnt Anerkennung einer Berufskrankheit ab
Die beklagte Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie in Halle lehnte es ab, das Leiden des M. als
Leiden des Klägers durch Stasi-Akten als Langzeitwirkung einer erhöhten Chlorexposition anzusehen
Das SG Frankfurt (Oder) und im Folgenden das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg schlossen sich dieser Sichtweise nach umfangreicher Beweiserhebung nicht an, sondern bewertete die Leiden des M. als
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.03.2010
Quelle: ra-online, LSG Berlin-Brandenburg
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Dokument-Nr. 9307
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