wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11.05.2010
L 27 P 18/10 B ER und L 27 P 14/10 B ER (Beschluss, 29.03.2010) -

LSG Berlin-Brandenburg untersagt Veröffentlichung von Transparenzberichten der Pflegekassen

Bewertung stellt schwerwiegenden Eingriff in die Berufsfreiheit der Pflegedienste dar

So genannte Transparenzberichten über Pflegeheime dürfen vorerst nicht im Internet veröffentlicht werden, da die Bewertung über ein dem Schulnotensystem ähnelnden Prinzip einen schwerwiegenden Eingriff in die Berufsfreiheit der Pflegedienste darstellt. Dies entschied das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg.

Antragsteller der beiden zugrunde liegenden Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung waren jeweils ambulante Pflegedienste, die sich in den Transparenzberichten zu schlecht bewertet sahen (z.B. Note "mangelhaft" bei "pflegerische Leistungen").

Bewertungen waren sachlich fehlerhaft

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg gab ihnen Recht und untersagte vorläufig die Veröffentlichung. Für das Gericht war dabei von ausschlaggebender Bedeutung, dass die Veröffentlichung von Bewertungen, die in etwa Schulnoten ähneln, einen schwerwiegenden Eingriff in die Berufsfreiheit der Pflegedienste darstelle und in den vorliegenden Fällen auch sachlich fehlerhaft gewesen sein dürfte.

Entscheidungen des Gerichts vorläufig auf höchstens sechs Monate befristet

Allerdings hat das Gericht seine vorläufigen Entscheidungen auf höchstens sechs Monate befristet. In dieser Zeit soll eine weitere Klärung durch die noch bei den Sozialgerichten anhängigen Klageverfahren erfolgen.

Info:

Nach § 115 Abs. 1a SGB XI stellen die Landesverbände der Pflegekassen sicher, dass die von Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und deren Qualität, insbesondere hinsichtlich der Ergebnis- und Lebensqualität, für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen verständlich, übersichtlich und vergleichbar sowohl im Internet als auch in anderer geeigneter Form kostenfrei veröffentlicht werden. Hierbei sind insbesondere die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung zugrunde zu legen.

Die Transparenzberichte werden seit Jahresbeginn erstellt und im Internet veröffentlicht. Dies hat bundesweit eine Vielzahl von Gerichtsverfahren mit sehr unterschiedlichem Ausgang ausgelöst. Die betroffenen Rechtsfragen sind sehr umstritten, mit einer endgültigen Klärung ist voraussichtlich erst in einigen Jahren zu rechnen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.06.2010
Quelle: ra-online, Landessozialgericht Berlin-Brandenburg

Aktuelle Urteile aus dem Heimrecht | Sozialrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 9718 Dokument-Nr. 9718

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss9718

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?