wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.07.2009
L 7 KA 30/08 KL und L 7 KA 50/08 KL -

LSG Berlin-Brandenburg: Klage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung im Streit um ambulante Krankenhausbehandlung abgewiesen

Kassenärztliche Bundesvereinigung muss Überstimmung bei Mehrheitsentscheidung hinnehmen

Die Klage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gegen den Gemeinsamen Bundesausschuss und das Bundesministerium für Gesundheit hinsichtlich der Detailregelungen der beschlossenen Richtlinie „Ambulante Behandlung im Krankenhaus“ wurde für unzulässig erklärt. Der Kassenärztlichen Bundesvereinigung fehle es für die Klage am stets erforderlichen subjektiven Recht. Dies entschied das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) wandte sich mit ihren Klagen gegen Detailregelungen in der vom Gemeinsamen Bundesausschuss gegen die Stimmen der KBV-Vertreter beschlossenen Richtlinie „Ambulante Behandlung im Krankenhaus“. Sie will erreichen, dass der ambulanten Behandlung eines Versicherten in einem Krankenhaus stets die gesicherte Diagnose und die Überweisung durch einen niedergelassenen Facharzt vorausgehen (sog. „Facharztfilter). Einer unverhältnismäßigen Marktöffnung zu Lasten niedergelassener Spezialisten und zu Gunsten der Krankenhäuser soll so vorgebeugt werden.

Gericht weist Klage mangels Klagebefugnis ab

Das Landessozialgericht hat die Klagen als unzulässig behandelt und keine inhaltliche Prüfung der beanstandeten Richtlinie vorgenommen. Für eine Klagebefugnis fehle es der Kassenärztlichen Bundesvereinigung am stets erforderlichen subjektiven Recht; es seien keine eigenen rechtlich geschützten Belange erkennbar, die durch die Richtlinie verletzt sein könnten. Als Körperschaft des Öffentlichen Rechts sei sie auf die ihr vom Gesetz zugewiesenen Aufgaben beschränkt. Damit habe sie vor allem die vertragsärztliche Versorgung sicherzustellen und die Rechte der Vertragsärzte gegenüber den Krankenkassen wahrzunehmen. Ein allgemein-berufspolitisches Mandat sei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung nicht übertragen. Bei Mehrheitsentscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses überstimmt zu werden, müsse sie gegebenenfalls hinnehmen.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.08.2009
Quelle: ra-online, LSG Berlin-Brandenburg

Aktuelle Urteile aus dem Krankenkassenrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: ambulante Behandlung | Arzt | Ärztin | Krankenhaus

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 8335 Dokument-Nr. 8335

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil8335

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?