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Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23.06.2021
- L 11 AL 95/19 -
Bundesagentur für Arbeit muss über Sperrzeitbeginn belehren
Keine Sperrzeit bei unzureichender Rechtsfolgenbelehrung
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass die Bundesagentur für Arbeit einem Arbeitslosen vor der Verhängung einer Sperrzeit eine vollständige Rechtsfolgenbelehrung erteilen muss.
Geklagt hatte ein 42-jähriger Maschinenbauer aus Wolfsburg, gegen den die Bundesagentur eine dreiwöchige
Fehlende Belehrung auf Rückseite des Vermittlungsformulars nicht nachgewiesen
Im Klageverfahren konnte der Mann dem Gericht den Originalausdruck trotz wiederholter Anfragen und wechselnder Erklärungen nicht vorlegen. Nach seinen letzten Ausführungen habe er ihn nur bis zur Erhebung der Klage aufgehoben. Hiernach habe er die Vorderseite abfotografiert; die Rückseite sei leer gewesen. Den Ausdruck habe er dann entsorgt.
LSG: Sperrzeit wegen unvollständiger und damit unwirksamer Rechtsfolgenbelehrung aufzuheben
Das LSG hat die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.07.2021
Quelle: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 30602
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