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Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 22.05.2019
- L 11 AS 209/19 B ER -
Haus in Thailand nicht kurzfristig verkaufbar - Jobcenter muss Notlage vorläufig abdecken
Hartz IV-Leistungen müssen gegebenenfalls später erstattet werden
Wer Hartz IV-Leistungen beziehen will, muss Immobilienvermögen vorher verwerten und von dem Erlös leben. Ausnahmsweise kann jedoch eine akute Notlage zu vorläufigen Leistungen führen - dies entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in einem Eilbeschluss.
Dem Fall lag das Verfahren eines deutsch-thailändisches Ehepaars aus dem Landkreis Wolfenbüttel zugrunde. Die Frau besitzt ein Einfamilienhaus in Thailand, das von ihrer Mutter und einem Neffen bewohnt wird. In Deutschland lebte das Paar zunächst von Rücklagen, die stetig weniger wurden bis sich Mietschulden anhäuften. Das
Jobcenter vorläufig zur Zahlung verpflichtet
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen verpflichtete das
Hilfebedürftigkeit wurde durch unzureichende Verkaufsbemühungen vorwerfbar aufrechterhalten
Für die Zukunft hat das Gericht die Eheleute darauf hingewiesen, dass sie die Leistungen gegebenenfalls später erstatten müssen. Sie hätten nicht glaubhaft gemacht, das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.07.2019
Quelle: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen/ra-online (pm/kg)
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Dokument-Nr. 27644
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