Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15.04.2020
- L 11 AS 922/18 BZB -
Kein Anspruch auf Kostenerstattung für Alltagskleidung als Berufsbekleidung
Jobcenter muss Kosten für Alltagskleidung nicht übernehmen
Unter bestimmten Bedingungen muss das Jobcenter Berufskleidung für Schüler übernehmen. Wie Kleidung zu beurteilen ist, die auch privat getragen werden kann, hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) in einem aktuellen Beschluss klargestellt.
Im zugrundeliegenden Fall wollte eine damals 16-jährige Schülerin Bekleidungskosten vom
Jobcenter lehnte Antrag auf Kostenerstattung ab
Beim
LSG: Kein gezielter Einkauf von Berufsbekleidung
Das LSG hat die Rechtsauffassung des Jobcenters im Ergebnis bestätigt. Zur Begründung hat es ausgeführt, dass es sich bei den erworbenen Kleidungsstücken um keine spezielle Berufskleidung handele, sondern um Alltagskleidung, die auch außerhalb des Schulunterrichts getragen werden kann. Es sei schon nicht nachvollziehbar, für einen Einkauf von Schulkleidung von Hildesheim nach Braunschweig zu Primark zu fahren und dann auf einem langen Kassenbon einzelne Positionen als Nachweis zu markieren. Das gleiche Kleidungsstück könne nicht auf dem einen Bon privat und auf dem anderen Bon schulisch deklariert werden. Es werde deutlich, dass die Klägerin nicht gezielt Schulkleidung eingekauft habe, wie es bei einem Fachgeschäft der Fall wäre.
Alltagskleidung wird nicht zur Berufsbekleidung nur weil sie in der Schule getragen wird
Wenig überzeugend sei es auch, mit Kassenzetteln aus dem Monat Mai vermeintliche Kosten für das neue Schuljahr im September belegen zu wollen. Es handele sich insgesamt um Einkäufe in herkömmlichen Bekleidungsgeschäften des unteren Preissegments, die nicht ausschließlich für Unterrichtszwecke getätigt wurden. Alltagskleidung sei aus dem
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.06.2020
Quelle: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, ra-online (pm/ab)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 28871
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss28871
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.