wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 04.03.2008
L 13 AS 7/06 -

Anrechnung einer Steuererstattung als Einkommen nach § 11 Abs. 1 SGB II

Steuererstattung ist kein Vermögen

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, ob eine Steuererstattung mit den laufenden ALG-II-Leistungen als sog. Einkommen verrechnet werden darf oder ob es sich bei der Steuereinnahme um Vermögen handelt und keine Verrechnung stattfindet. Das Gericht sieht im Ergebnis die Steuererstattung als Einkommen an.

Eine Steuererstattung ist Einkommen im Sinne des § 11 Abs. 1 SGB II. Im Recht der Grundsicherung für Arbeitsuchende kann grundsätzlich nicht davon ausgegangen werden, dass nicht verbrauchtes Einkommen sich bereits nach Ablauf des Zuflussmonats in Vermögen umwandelt. Die rechtliche Zuordnung einmaliger Einnahmen als Einkommen bleibt zumindest für die Dauer von 6 Monaten während einer fortlaufenden, nicht durch eine Zäsur unterbrochenen Leistungsbeziehung unverändert.

Als eine ausreichende Zäsur kann jedenfalls nicht schon der Beginn eines neuen Bewilligungszeitraums im Sinne des § 41 Abs. 1 Satz 4 SGB II angesehen werden. Der Zufluss einer werthaltigen Rechtsposition erfolgt in dem Zeitpunkt, in welchem unter Zugrundelegung einer vernünftigen wirtschaftlichen Betrachtungsweise davon ausgegangen werden kann, dass der fragliche Vermögenswert zur Sicherung des Lebensunterhaltes zur Verfügung steht.

Bei der Aufteilung des Einkommens auf einen "angemessenen Zeitraum" nach § 2 Abs. 3 Satz 3 Alg II-V i. d. F. vom 22. August 2005 ist eine gleichmäßige Aufteilung auf die in Betracht kommende Anzahl Monate, regelmäßig auf 6 Monate, längstens auf 12 Monate, erforderlich. Mit § 2 Abs. 3 Satz 2 Alg II-V i. d. F. vom 22. August 2005 wird der Behörde kein Ermessen eingeräumt; vielmehr handelt es sich bei der Bestimmung eines "angemessenen Zeitraumes" um einen - gerichtlich voll überprüfbaren - unbestimmten Rechtsbegriff.

Revision anhängig

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es ist eine Revision beim Bundessozialgericht unter dem Aktenzeichen B 14 AS 49/08 R anhängig.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.07.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 18.07.2008

Vorinstanz:
  • Sozialgericht Oldenburg, Urteil vom 17.10.2006
    [Aktenzeichen: S 45 AS 620/06]
Nachinstanz:
  • Bundessozialgericht, laufendes Verfahren
    [Aktenzeichen: B 14 AS 49/08 R]
Aktuelle Urteile aus dem Sozialrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 6393 Dokument-Nr. 6393

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil6393

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?