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Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 04.03.2008
- L 13 AS 7/06 -
Anrechnung einer Steuererstattung als Einkommen nach § 11 Abs. 1 SGB II
Steuererstattung ist kein Vermögen
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, ob eine Steuererstattung mit den laufenden ALG-II-Leistungen als sog. Einkommen verrechnet werden darf oder ob es sich bei der Steuereinnahme um Vermögen handelt und keine Verrechnung stattfindet. Das Gericht sieht im Ergebnis die Steuererstattung als Einkommen an.
Eine
Als eine ausreichende Zäsur kann jedenfalls nicht schon der Beginn eines neuen Bewilligungszeitraums im Sinne des § 41 Abs. 1 Satz 4 SGB II angesehen werden. Der Zufluss einer werthaltigen Rechtsposition erfolgt in dem Zeitpunkt, in welchem unter Zugrundelegung einer vernünftigen wirtschaftlichen Betrachtungsweise davon ausgegangen werden kann, dass der fragliche Vermögenswert zur Sicherung des Lebensunterhaltes zur Verfügung steht.
Bei der Aufteilung des Einkommens auf einen "angemessenen Zeitraum" nach § 2 Abs. 3 Satz 3 Alg II-V i. d. F. vom 22. August 2005 ist eine gleichmäßige Aufteilung auf die in Betracht kommende Anzahl Monate, regelmäßig auf 6 Monate, längstens auf 12 Monate, erforderlich. Mit § 2 Abs. 3 Satz 2 Alg II-V i. d. F. vom 22. August 2005 wird der Behörde kein Ermessen eingeräumt; vielmehr handelt es sich bei der Bestimmung eines "angemessenen Zeitraumes" um einen - gerichtlich voll überprüfbaren - unbestimmten Rechtsbegriff.
Revision anhängig
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es ist eine Revision beim Bundessozialgericht unter dem Aktenzeichen B 14 AS 49/08 R anhängig.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.07.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 18.07.2008
- Sozialgericht Oldenburg, Urteil vom 17.10.2006
[Aktenzeichen: S 45 AS 620/06]
- Bundessozialgericht, laufendes Verfahren
[Aktenzeichen: B 14 AS 49/08 R]
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Dokument-Nr. 6393
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