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Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 05.07.2022
- L 16 KR 183/21 -
Geringe Körpergröße ist keine Krankheit
Krankenkasse muss Kosten für eine operative Beinverlängerung nicht übernehmen
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass eine geringe Körpergröße keine Krankheit im Rechtssinne ist.
Geklagt hatte eine junge Frau aus Bremen, die nach Abschluss des Wachstums nur eine
LSG bestätigt Rechtsauffassung der Krankenkasse
Demgegenüber hielt die Frau ihre
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.07.2022
Quelle: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 31990
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