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Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 06.06.2018
- L 2 BA 17/18 -
Trainer einer Fußballmannschaft war versicherungspflichtig
Betriebsprüfung ergibt Nachzahlung in Höhe von 15.000 €
Ein späterer Erstligatrainer war in seiner Zeit als Trainer eines Landesligisten sozialversicherungspflichtig. Dies hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Zu Beginn seiner Laufbahn schloss der Fußballlehrer einen Honorarvertrag mit dem klagenden Verein. Als Grundstein seiner Entwicklung wollte er sich dort einen eigenen Namen machen indem er die mittlerweile sechstklassige erste Herrenmannschaft wieder zum Erfolg führte. Im Gegensatz zu seinen angestellten Vorgängern und Nachfolgern war nach dem Inhalt des Vertrags eine Selbständigkeit festgelegt. Dies tat der Verein auch in Vorahnung der kommenden Karriere.
Deutsche Rentenversicherung geht von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aus
In einer späteren
Kein eigenes Unternehmerrisiko vom Trainer zu tragen
Das LSG hat die Rechtsauffassung der DRV bestätigt. Es hat die Trainertätigkeit als sozialversicherungspflichtige
Verein trägt Risiko über rechtlichen Irrtum
Es komme nicht darauf an, dass dieses vertragliche Recht nicht ausgeübt worden sei. Ebenso wenig komme der äußeren Bezeichnung als Honorarvertrag eine Bedeutung zu. Der Verein trage letztendlich das Risiko eines Irrtums über die Rechtslage und müsse im Zweifelsfall rechtzeitig ein Statusfeststellungsverfahren durchführen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.07.2018
Quelle: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen/ra-online
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Dokument-Nr. 26192
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