Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 19.08.2020
- L 4 KR 482/19 -
Keine Kostenübernahme für Feldenkrais-Therapie
Krankenkasse nur bei anerkannten Behandlungsmethoden zur Kostenübernahme verpflichtet
Das LSG Celle-Bremen hat entschieden, dass ein Mann, der unter einem Erschöpfungssyndrom leidet, von seiner Krankenkasse keine Kostenübernahme für eine Therapie nach der Feldenkrais-Methode – einer pädagogischen Bewegungstherapie – verlangen kann.
Zugrunde lagen die Klagen eines Mannes (geb. 1967) aus Langenhagen, der seit langem an chronischer Erschöpfung, allergischem Asthma, Tinnitus, einer Nierenerkrankung u.a. leidet. Neben vielen weiteren Behandlungsansätzen wollte er nun eine Therapie nach der Feldenkrais-Methode ausprobieren. Dies hatte ein Privatarzt ihm ergänzend empfohlen, nachdem ihm bereits das Schwimmen gut bekommen war. Die erwarteten Kosten über einen Zeitraum von zwei Jahren beliefen sich auf rd. 7.900 €.
Krankenkasse lehnt Übernahme der Kosten ab
Für die
LSG: Feldenkrais-Therapie kein anerkannter Gesundheitskurs
Das LSG hat die Rechtsauffassung der
Therapeutischer Nutzen nicht nachgewiesen
Ein spezifischer therapeutischer Nutzen sei hier jedoch nicht anerkannt. Wissenschaftliche Erkenntnisse in Form von Einzelfallberichten, Assoziationsbeobachtung, Berichte von Expertenkommission oder Studien lägen dazu nicht vor. Ferner gäbe es Standardbehandlungen wie
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.09.2020
Quelle: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, ra-online (pm/ab)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 29212
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil29212
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.