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Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 28.11.2019
- L 8 SO 240/18 -
Sozialamt muss Kosten für Autismustherapie für Grundschulkinder tragen
Leistung ist als "Hilfe zur angemessenen Schulbildung" anzusehen und damit kostenprivilegiert
Das Landessozialgericht hat entschieden, dass eine Autismustherapie für ein Grundschulkind als "Hilfe zur angemessenen Schulbildung" anzusehen und damit kostenprivilegiert ist. Das Sozialamt muss daher die Kosten für die Therapie tragen.
Zugrunde lag der Fall eines damals achtjährigen Mädchens, das an frühkindlichem
Sozialamt lehnt Kostenübernahme für Autismustherapie ab
Eine zusätzliche Autismustherapie aus Sozialhilfemitteln lehnte das Bremer
Klassenlehrerin und behandelnde Ärzte befürworten Therapie
Die Eltern hielten die
LSG bejaht Anspruch auf Kostenübernahme durch das Sozialamt
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen verurteilte das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.12.2019
Quelle: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen/ra-online (pm/kg)
- Kostenübernahme für Montessori-Therapie im Rahmen der sozialhilferechtlichen Eingliederungshilfe möglich
(Bundessozialgericht, Urteil vom 22.03.2012
[Aktenzeichen: B 8 SO 30/10 R]) - Sozialamt muss Kosten für systemische Bewegungstherapie eines behinderten Kindes tragen
(Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 23.02.2012
[Aktenzeichen: L 7 SO 1246/10])
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Dokument-Nr. 28219
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