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Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 25.05.2020
- L11 AS 228/20 B ER -
Jobcenter muss keine Miete für Scheinverträge zahlen
Indizien weisen auf Scheinvertrag zwischen Verwandten hin
Das Jobcenter muss nur dann Miete für Grundsicherungsempfänger übernehmen, wenn die tatsächlichen Kosten offengelegt werden. Wie verdeckte Mietverhältnisse unter Verwandten zu beurteilen sind, hatte das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) in einem Eilbeschluss zu entscheiden.
Zugrunde lag das Verfahren einer Familie mit vier Kindern aus Hannover, die zum Ende des Jahres 2019 in den Landkreis Northeim gezogen war. Zuvor hatte sie beim
Vermieter ist Vater der Antragstellerin
Nachdem das
LSG verweist auf nicht marktübliche Herabsetzungen
Hiergegen hat die Familie einen Eilantrag gestellt. Sie hat sich auf drohende Obdachlosigkeit berufen und vorgetragen, dass der Vermieter mit Kündigung wegen Zahlungsrückständen gedroht habe. Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.06.2020
Quelle: Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, ra-online (pm/ku)
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Dokument-Nr. 28787
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