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Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 06.04.2022
- L 12 AS 1323/19 -
SGB II: Neugeborenes profitiert vom Aufenthaltstitel der Mutter
Rückausnahme vom Leistungssauschluss greift auch für Familienangehörige
Die Rückausnahme vom Leistungssauschluss in § 7 Abs. 1 Satz 3 SGB II erstreckt sich auch auf Familienangehörige. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) entschieden.
Die 2018 geborene Klägerin lebt mit Mutter und Schwester in einem Haushalt. Alle drei sind bosnisch-herzegowinische Staatsangehörige. Sowohl die Mutter als auch die Schwester besitzen einen
LSG: Anspruch auf SGB II-Leistungen ab Geburt
Dies hat LSG nun bestätigt und die Berufung der Beklagten zurückgewiesen. Der Anspruch der Klägerin bestehe schon ab Geburt. Zwar seien nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB II Ausländerinnen und Ausländer, die weder in der Bundesrepublik Deutschland Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer oder Selbständige noch aufgrund des § 2 Abs. 3 FreizügG/EU freizügigkeitsberechtigt seien, und ihre Familienangehörigen für die ersten drei Monate ihres Aufenthalts von Leistungen nach § 7 Abs. 1 S. 1
Rückausnahme nach § 7 Abs. 1 S.
SGB IIAllerdings greife hier eine Rückausnahme nach § 7 Abs. 1 S. 3
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.10.2022
Quelle: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32234
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