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Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23.03.2022
- L 12 SO 227/19 -
Vergabeverfahren zur Erbringung von Eingliederungshilfe an Düsseldorfer Schulen unzulässig
Vergabeverfahren und Zuschlagserteilung rechtswidrig
Vergabeverfahren zur Erbringung von Eingliederungshilfe an Düsseldorfer Schulen unzulässig. Dies hat das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen entschieden.
Im Jahr 2016 führte die beklagte Stadt Düsseldorf als Trägerin der
LSG: Vergabeverfahren verstößt gegen SGB XII
Auf ihre Berufung hat das LSG das klageabweisende Urteil des SG Düsseldorf aufgehoben und festgestellt, dass die Durchführung des Vergabeverfahrens und die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.11.2022
Quelle: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, ra-online (pm/ps)
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Dokument-Nr. 32311
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