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Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13.01.2022
- L 19 AS 2083/18 -
LSG Nordrhein-Westfalen: Schlüssige Konzepte von SGB II/XII-Trägern bestätigt
Nur soweit es kein schlüssiges Konzept gibt, bleibt Bestimmung den Gerichten überlassen
Zahlreiche Konzepte zur Bestimmung der angemessenen Unterkunftskosten i.S.v. § 22 SGB II und § 35 SGB XII halten einer gerichtlichen Überprüfung stand. Das Landessozialgericht (LSG) hat in mehreren Entscheidungen die von Grundsicherungsträgern verwandten Angemessenheitswerte beruhend auf Konzepten der Firma Analyse & Konzepte bestätigt.
Bei Empfängern von
Abstrakt angemessenen Aufwendungen in mehrstufigen Verfahren zu bestimmen
Die Ermittlung der abstrakt angemessenen Aufwendungen erfolgt in einem mehrstufigen
LSG bestätigt Konzepte der Stadt Duisburg und mehrere Landkreise
Im Einzelnen hat das LSG die Konzepte der Firma Analyse & Konzepte (Urteile vom 13.01.2022 - L 19 AS 2083/18 - sowie vom 10.03.2021 - L 12 AS 1846/17 und L 12 AS 809/18 - betreffend den Hochsauerlandkreis; Urteil vom 09.12.2021 - L 7 AS 1790/20 ZVW - betreffend die Stadt Duisburg; Urteile vom 15.11.2021 - L 20 SO 266/18 - und vom 06.09.2021 - L 20 SO 308/18 - betreffend den Kreis Minden-Lübbecke) sowie der Firma Empirica (Urteil vom 26.11.2021 - L 21 AS 1617/18 - betreffend den Ennepe-Ruhr-Kreis) bestätigt.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.05.2022
Quelle: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, ra-online (pm/cc)
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Dokument-Nr. 31741
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