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Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.05.2013
- L 2 AS 313/13 B ER -
Jobcenter muss bei Tilgung von Schulden für Haushaltsenergie helfen
Gericht kritisiert verzögerte Bescheiderteilung durch das Jobcenter
Das Jobcenter Münster muss einem Leistungsbezieher vorläufig ein Darlehen zur Tilgung von Strom- und Gasschulden in Höhe von rund 3.000 Euro bewilligen. Dies hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte zwar das
LSG verpflichtet Jobcenter zur Schuldenübernahme
Trotz seiner eigenen Pflichtverletzungen hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen das
Jobcenter weigert sich, eine Entscheidung über die Darlehensgewährung zu treffen
Gerügt hat das Gericht auch das Verhalten des Jobcenters: Seit nunmehr einem Jahr weigere es sich beharrlich, eine Entscheidung über die Darlehnsgewährung zu treffen, obwohl der Leistungsberechtigte nach Ausbau der Zähler immer wieder dort vorgesprochen habe. Nicht einmal während des gerichtlichen Verfahrens habe das
Das Landessozialgericht ging davon aus, dass es dem Kläger in der Zukunft gelingen werde, die Raten für das
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.05.2013
Quelle: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen/ra-online
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Dokument-Nr. 15848
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