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Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.03.2014
L 7 AS 2392/13 B ER -

Jobcenter muss Reisekosten nach Indonesien zur Wahrnehmung des Umgangsrechts mit zehnjährigem Sohn übernehmen

Finanzielle Mittel zur Ausübung des Umgangsrechts sind im Jahresintervall zur Verfügung zu stellen

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat das Jobcenter in einem Eilverfahren dazu verpflichtet, die Reise eines Empfängers von "Hartz IV"-Leistungen nach Indonesien zu finanzieren, damit dieser seinen dort lebenden zehnjährigen Sohn besuchen kann.

Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Vor einigen Jahren zog der Sohn des Antragstellers ohne dessen Zustimmung mit der Mutter nach Indonesien. Der Antragsteller pflegt telefonischen und schriftlichen Kontakt zu ihm. Da ihm die finanziellen Mittel zur Durchführung einer Reise nach Indonesien (insbesondere Flugkosten, Verpflegungskosten, Transferkosten, Reisegebühren und Unterkunft) fehlten, beantragte er entsprechende Mittel bei Jobcenter. Nach Ablehnung durch das Jobcenter hat er beim Landessozialgericht eine einstweilige Anordnung beantragt. Dieser ist im Wesentlichen entsprochen worden.

Kontakt zum Sohn ist unter besonderer Berücksichtigung des grundrechtlich geschützten familiären Kontakts von besonderem Belang

Das Landessozialgericht ging davon aus, dass die Ausübung des Umgangsrechts des Antragstellers mit seinem Sohn eine wichtige Stütze für die Entwicklung des Sohnes ist, namentlich in Anbetracht des vorstehenden Geburtstags und vor dem Hintergrund, dass der Sohn in einer fremden Kultur lebt. Bei der Abwägung hat das Gericht auch die grundrechtlichen Belange des Antragstellers berücksichtigt. Der Kontakt zu seinem Sohn sei unter besonderer Berücksichtigung des grundrechtlich geschützten familiären Kontakts von besonderem Belang. Auch das Kindeswohl sei bei der Abwägung zu berücksichtigen. Jedenfalls im Jahresintervall seien Mittel zur Ausübung des Umgangsrechts zur Verfügung zu stellen. Die letzte Reise des Antragstellers habe im Februar 2013 stattgefunden und liege damit nunmehr mehr als ein Jahr zurück. Eine Reisedauer von drei Wochen sei angemessen. Eine kürzere Reisedauer könne einer erfolgreichen Wahrnehmung des Umgangsrechts entgegenstehen.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.04.2014
Quelle: Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen/ra-online

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Kommentare (12)

 
 
Ingrid-Barbara Steffen schrieb am 07.04.2014

Dann sollte der Vater gleich dort in Indonesien bleiben, dann kann er viel öfter als einmal im Jahr seinen Sohn sehen. Mein Sohn zieht seiner Frau auch ständig hinterher, um in der Nähe seiner Kinder zu sein und zwar ohne irgendwelche Zuschüsse beantragen zu können.

Klaus Neugebauer schrieb am 02.04.2014

So ein Urteil passt genau in unseren Unrechtsstaat

Bettina Schmidt schrieb am 02.04.2014

Kann es sein, das einige hier neidisch sind? Ich halte das Urteil für gerechtfertigt, aber dann bitte auch, GLEICHES RECHT FÜR ALLE!

Mathias Wolf schrieb am 02.04.2014

Ein trauriger und vor Kummer krank (4 Herzinfarkte/ mehrere Schlaganfälle) Vater, der sich täglich große Sorgen um seine Tochter macht,

dreimal habe ich bereits Anträge beim Jobcenter in Aue/ Schwarzenberg gestellt, leider wurden diese wegen „Unverhältnismäßigkeit“ abgelehnt. Zwei Anwälte, die bis zum Landessozialgericht in Chemnitz gingen, habe ich keinerlei Erfolg „verzeichnen“ können. Meine schon 10 Jährige Tochter muss in einer Brasilianischen Favela auf der Straße leben, da sich die Kindesmutter nicht um sie kümmert und die Oma durch Krankheit sich nicht mehr über meine Tochter kümmern kann.

Im vorigen Jahr fanden „Demos“ auch von sog. Rechten in meiner Stadt Schneeberg statt. B ei einer „sog. Demo fuhren 42 (zweiundvierzig) voll besetzte große Polizeiautos hinter dieser Demo

(ca. 40 Personen). Meine Frage an die Stadtverordneten; „Kann man dieses mit einer sog. Verhältnismäßigkeit „einordnen“? Wie hoch sind diese Kosten? Die Antwort lautete, ich solle doch eine Petition an den Landtag in Sachsen stellen. Dies tat ich auch. Nach ca. acht Wochen bekam ich die Antwort, dass das Schreiben eingegangen sei und dass die bearbeitet würde.

Für mich ist dieses Urteil eine Bestätigung, dass das Gericht richtig gehandelt hat, denn ich habe durch meine Herzbeschwerten keinerlei Möglichkeit einen Flug nach Fortaleza zu bekommen.

Gibt es jemand, der meiner Tochter und mir helfen kann?? Ich bin physisch am „Ende“.

Danke

Ingrid-Barbara Steffen antwortete am 07.04.2014

An Mathias Wolf:

Berufen Sie sich auf dieses Urteil bei Ihrem Jobcenter und klagen dann beim Landessozialgericht Sachsen, wenn Ihr Jobcenter eine Reise nicht genehmigt.

Wenn Sie da nicht weiterkommen, hilft vermutlich nur eines:

Ich würde nach Nordrhein-Westfalen ziehen und mich bei dem dortigen Jobcenter auf dieses Urteil berufen. Und falls es immer noch nicht genehmigt wird, ebenfalls vor dem Landessozialgericht NRW klagen. Ein Umzug mit nur den allernötigsten Sachen dürfte für Sie machbar sein. Vor Ort gibt es sicher caritative Einrichtungen, die Ihnen ein paar Möbel aufstellen. Evtl. finden Sie aber auch ein kleines möbliertes Zimmer zu einem akzeptierten Preis.

Den Rest Ihrer Möbel in Sachsen einlagern und später nachholen. Von anderen brauchen Sie leider keine Hilfe erwarten.

Radi S. schrieb am 02.04.2014

Ich bin sprachlos! Der Vater hat offenbar seine Fürsorge- und Erziehungspflichten als Familienoberhaupt sowohl gegenüber seinem Sohn als auch gegenüber seiner Frau nicht erfüllt. Sonst hätten sie nicht den Vater bzw. Mann verlassen. Nun wird ihm gerichtlich sanktioniert, dass der HartzIV-Empfänger mit einer Fürsorgealibie einmal im Jahr auf Kosten der Allgemeinheit seinen Tropenurlaub macht. Ich finde das unfassbar!

HP antwortete am 07.04.2014

Selten einen solchen Unsinn gelesen. Trennungen finden nicht nur bei Verletzungen der Fürsorge- und Erziehungpflichten statt. Dies ist sogar die Ausnahme.

Erst informieren dann denken und dann schreiben.

Vater schrieb am 02.04.2014

ich finda das Urteil nur teilweise in Ordnung. Warum soll die Allgemeinheit zahlen???

In disem Fall sollte die Mutter (Urheberin) zahlen.

Föhner schrieb am 02.04.2014

Das ist wohl ein Witz was soll das bringen 1 mal im Jahr werde auch mal nachfragen ob ich eine Reise spendiert bekomme weil ich mir von meiner Rente keine leisten kann

Jörg Tietz schrieb am 02.04.2014

Wie gut, dass nicht die Unvernunft siegt, sondern die Vernunft und damit das RECHT!

Ich halte dieses Urteil zum Wohle des Kindes für richtig! Hier ist der Sohn ohne Einwilligung des Vaters von der Mutter entführt worden! Und das ist auch nicht vom Gesetz gedeckt!

Warum soll das Urteil ein Skandal sein, wie Edgar Donath schreibt?

Und: Hier wird kein URLAUB spendiert, wie Feodora schreibt, sondern die Möglichkeit des Umgangs mit einem entführten eigenen Kind. Emotionell ist das sicher kein Urlaub!

Edgar Donath schrieb am 02.04.2014

"Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand" und "Blut ist eben dicker als Wasser". Aber das Urteil ist ein Skandal!!!

Feodora schrieb am 02.04.2014

1 mal im Jahr ein Urlaub spendiert vom Staat.Das kann doch nicht wahr sein.Ich könnte ausrasten. Ich bekomme vom Jobcenter kein Geld vom Jobcenter, damit ich familiäre Kontakte pflegen kann. Ungerechter geht es doch gar nicht und das noch im EILVERFAHREN entschieden. Eine Schweinerei.

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