Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.11.2010
- L 1 SO 133/10 B ER -
LSG Rheinland-Pfalz: Träger der Grundsicherung muss Kosten des Umgangsrechts übernehmen – auch für Fahrten in die USA
Aufgrund des verfassungsrechtlich geschützten Umgangsrechts sind Kosten in angemessenen Umfang zu übernehmen
Die Kosten zur Ausübung des Umgangsrechts sind durch den Träger der Grundsicherung nach dem SGB II in angemessenem Umfang auch für Fahrten in die USA zu übernehmen. Dies hat das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz entschieden.
Im vorliegenden Rechtsstreit begehrte der Antragsteller im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die Übernahme seiner Kosten zur Ausübung des Umgangsrechts mit seinem 6-jährigen Kind in den USA, nachdem die Mutter mit diesem aus Deutschland dorthin gezogen war.
Träger zur vorläufigen Kostenübernahme verpflichtet
Das Landessozialgericht verpflichtete den Träger der
Umgangsrecht verfassungsrechtlich geschützt
Im Hinblick auf die hohe Bedeutung des verfassungsrechtlich geschützten Umgangsrechts müssen die Kosten in dem Umfang übernommen werden, den auch ein Erwerbstätiger üblicherweise maximal aufwenden würde. Im Falle des Antragstellers waren dabei die besonders enge Verbindung mit dem Kind, die regelmäßige telefonische Ausübung des Umgangsrechts und die bereits innerhalb Deutschland nach dem ersten Umzug der Mutter nach Berlin häufig zurückgelegten weiten Strecken zu berücksichtigen. Gegenüber den bisher zur Ausübung des Umgangsrechts durch den Sozialhilfeträger übernommenen Kosten für Fahrten nach Berlin ergab sich keine wesentliche Kostensteigerung.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.12.2010
Quelle: Landessozialgericht Rheinland-Pfalz/ ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 10662
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss10662
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.