Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.11.2008
- L 3 AS 118/07 -
Beiträge zur betriebliche Altersversorgung nicht bei Arbeitslosengeld II anrechenbar
Beiträge sind zweckgebunden, denn sie dienen dem staatlich geförderten Aufbau einer zusätzlichen betrieblichen Altersversorgung
Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung dürfen bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes II nicht als Einkommen berücksichtigt werden. Die nach einer Gehaltsumwandlung durch den Arbeitgeber im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung an eine Pensionskasse geleisteten Zahlungen sind kein zu berücksichtigendes Einkommen und mindern daher nicht die Hilfebedürftigkeit eines Empfängers von Arbeitslosengeld II. Dies hat das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz entschieden.
Die Kläger, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft lebten und mittlerweile verheiratet sind, beantragten bei der zuständigen ARGE die Gewährung von Arbeitslosengeld II, nachdem der Arbeitslosengeldanspruch des Klägers ausgelaufen war. Dies lehnte die ARGE ab, da die Klägerin in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stand und ihr
Landessozialgericht: Betriebliche Altersversorgung kein anrechnungsfähiges Einkommen
Das Landessozialgericht hat jetzt entschieden, dass die Beiträge zur betrieblichen Altersversorgung kein anrechnungsfähiges
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.02.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des LSG Rheinland-Pfalz vom 10.02.2009
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 7418
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil7418
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.