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Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 08.08.2016
- L 3 AS 376/16 B ER -
Für Familien arbeitsuchender EU-Ausländer besteht kein Anspruch auf Grundsicherung
Ausschluss von Grundsicherungsleistungen für EU-Bürger und deren Familien bei Aufenthalt zum Zweck der Arbeitssuche in Deutschland zulässig
Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz hat bereits mehrfach entschieden, dass EU-Ausländer auch im Eilverfahren keinen Anspruch auf Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II oder dem SGB XII haben, wenn sie sich nur zum Zweck der Arbeitssuche in Deutschland aufhalten dürfen oder nicht einmal ein solches Aufenthaltsrecht besteht. Nun stellte das Gericht zudem klar, dass sich dieser Ausschluss auch auf aus dem Recht zur Arbeitsuche abgeleitete Aufenthaltsrechte für Familienangehörige, etwa zum Zwecke des Schulbesuchs durch Kinder des Arbeitsuchenden, erstreckt.
Die Antragsteller des zugrunde liegenden Streitfalls sind bulgarische Staatsangehörige. Es handelt sich um zwei Eheleute mit den beiden leiblichen Kindern der Frau, wobei die Kinder in Deutschland die Schule besuchen. Der Ehemann war nach der Einreise der Familie nach Deutschland im September 2014 zunächst als Möbel- und Küchenmonteur beschäftigt. Ab dem 1. Januar 2016 war er nach einer eigenen Kündigung arbeitslos. Einen Antrag auf Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II ("Hartz IV") lehnte das Jobcenter ab.
Ausschluss von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz
Der im Anschluss beim Sozialgericht Mainz gestellte Eilantrag des Antragstellers hatte zunächst Erfolg. Das Sozialgericht verpflichtete das Jobcenter zur vorläufigen Gewährung von
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.08.2016
Quelle: Landessozialgericht Rheinland-Pfalz/ra-online
- Kein Anspruch auf Hartz IV-Leistungen für arbeitssuchende EU-Ausländer
(Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 05.11.2015
[Aktenzeichen: L 3 AS 479/15 B ER]) - Sozialleistungen für EU-Bürger: Schulbesuch des Kindes löst keinen Anspruch auf SGB II Leistungen aus
(Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15.01.2016
[Aktenzeichen: L 15 AS 226/15 B ER])
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Dokument-Nr. 23069
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