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Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 27.12.2010
- L 3 AS 557/10 B ER -
Stromschulden durch sozialwidriges Verhalten: Darlehen darf trotz im Haushalt lebender minderjähriger Kinder verweigert werden
Gesundheitsgefährdung der Kinder aufgrund gesicherter Heizungs- und Warmwasserversorgung nicht zu erwarten
Einem Sozialleistungsempfänger kann ein Darlehen des Centers für Arbeitsmarktintegration bei Stromschulden, die durch sozialwidriges Verhalten entstanden sind, auch dann verweigert werden, wenn von den Stromsperren minderjährige Kinder betroffen sind. Dies entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz.
Im zugrunde liegenden Streitfall begehrte die Antragstellerin im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die vorläufige Verpflichtung des Centers für Arbeitsmarktintegration (Antragsgegner) zur Übernahme von
Sozialgericht verpflichtet Center für Arbeitsmarktintegration zur Gewährung eines Darlehens
Das Sozialgericht hatte den Antragsgegner zur Gewährung eines Darlehens verpflichtet, insbesondere weil im
Ernährung mit kalten Speisen für Übergangszeitraum zumutbar
Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz hat die Verpflichtung aufgehoben, weil die Darlehensgewährung nicht im Sinne des Gesetzes gerechtfertigt sei. Die Rückstände waren durch ein sozialwidriges Verhalten der Antragstellerin entstanden, die im Vertrauen auf ein späteres
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.01.2011
Quelle: Landessozialgericht Rheinland-Pfalz/ra-online
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Dokument-Nr. 10878
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