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Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.07.2017
- L 5 KR 105/16 -
LSG Rheinland-Pfalz zur Umsatzsteuerpflicht von Versandapotheken aus dem Ausland
Lieferung ist für Apotheke grundsätzlich umsatzsteuerfrei
Eine Versandapotheke aus dem europäischen Ausland kann bei ihrer Abrechnung mit der zuständigen Krankenkasse nicht den Arzneimittelpreis einschließlich Umsatzsteuer verlangen, wenn anders als bei einer Apotheke aus dem Inland nicht sie, sondern die Krankenkasse für die Lieferung umsatzsteuerpflichtig ist. Dies entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz.
Die Beklagte des zugrunde liegenden Verfahrens ist eine in den Niederlanden ansässige
Aufgrund fehlender Anwendung der Vereinfachungsregelung ist von Umsatzsteuerpflicht der Krankenasse auszugehen
Das Sozialgericht Speyer hatte der Klage der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.08.2017
Quelle: Landessozialgericht Rheinland-Pfalz/ra-online
- Sozialgericht Speyer, Urteil vom 21.03.2016
[Aktenzeichen: S 7 KR 482/13]
- BGH: Apotheken-Rabatte und -Zugaben von mehr als einem Euro für preisgebundene Arzneimittel unzulässig
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 09.09.2010
[Aktenzeichen: I ZR 193/07, I ZR 37/08, I ZR 72/08, I ZR 98/08, I ZR 125/08, I ZR 26/09]) - BFH: Pharmarabatt stellt Bruttobetrag dar
(Bundesfinanzhof, Urteil vom 28.05.2009
[Aktenzeichen: V R 2/08])
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Dokument-Nr. 24760
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