Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 28.11.2012
- L 6 AS 573/12 B ER -
Hartz-IV-Leistungen können Anschaffung eines Gasofens umfassen
Gasofen macht die Wohnung überhaupt erst bewohnbar
Im Rahmen der laufenden Leistungen nach dem SGB II ("Hartz-IV") können die Kosten für die Anschaffung eines Gasofens als Kosten der Unterkunft zu übernehmen sein, wenn dieser die Wohnung erst bewohnbar macht und das zuständige Jobcenter den Umzug in diese Wohnung genehmigt hat. Dies hat das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz entschieden.
Der Antragsteller erfüllte die Voraussetzungen der Zuschussleistungen für Auszubildende nach dem SGB II. Auszubildende können zwar wegen eines gesetzlich festgelegten Leistungsausschlusses (§ 7 Abs. 5 SGB II) grundsätzlich kein Arbeitslosengeld II erhalten. Allerdings ist ein Zuschuss zu den angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung möglich (§ 27 Abs. 3 SGB II).
Im Mietvertrag der von ihm neu bezogenen Wohnung war festgelegt, dass zwar ein Gasanschluss vorhanden ist, allerdings keine Heizung in Form eines Ofens. Nachdem der Antragsteller auf Anforderung des Jobcenters drei Angebote für den Erwerb eines geeigneten Gasofens vorgelegt hatte, lehnte dieses die Kostenerstattung ab. Das wurde zunächst durch das Sozialgericht Speyer bestätigt, weil die Kosten des Ofens keine Kosten der Unterkunft seien. Dem ist das Landessozialgericht nicht gefolgt.
Da der Gasofen dazu dient, die Wohnung überhaupt erst bewohnbar zu machen, handelt es sich nicht um eine sogenannte Wohnungserstausstattung, sondern um Kosten der Unterkunft. Diese könnten, da in einem Monat der komplette Preis für den Ofen zu zahlen ist, zwar unangemessen hoch sein. Das war aber durch das Gericht nicht zu prüfen, weil das Jobcenter den Umzug und damit auch die notwendigen Kosten dieser Wohnung genehmigt hatte. Im Hinblick auf die bereits begonnene kalte Jahreszeit bestand auch eine besondere Eilbedürftigkeit, so dass das Gericht das Jobcenter zur Kostenübernahme durch eine einstweilige Anordnung verpflichtete.
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.01.2013
Quelle: ra-online, Landessozialgericht Rheinland-Pfalz (pm/pt)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 14942
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss14942
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.