wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 21. November 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern1/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17.06.2010
L 10 KR 59/08 -

Feuerwehr hilft bei Krankentransport – Krankenkasse muss Kosten tragen

Kosten für Feuerwehreinsatz sind als notwendige Fahrtkosten im Zusammenhang mit der Krankenhausbehandlung anzusehen

Muss ein Krankenversicherter wegen seines Übergewichts mit Hilfe der Feuerwehr über Tragen und Drehleiter aus seiner Wohnung geholt werden, um ins Krankenhaus gebracht werden zu können, sind die Einsatzkosten für die Feuerwehr von der Krankenkasse zu übernehmen. Dies entschied das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt.

Im zugrunde liegenden Streitfall musste ein gesetzlich Krankenversicherter mehrfach mit dem Rettungswagen ins Krankenhaus gebracht werden. Wegen seines Übergewichts konnte er aber weder allein noch mit Hilfe der Sanitäter die Wohnung im ersten Stock verlassen. Die Freiwillige Feuerwehr musste einspringen. Sie holte den Mann mittels Trage und Drehleiter auf die Straße und brachte ihn auch wieder zurück in die Wohnung. Die Krankenkasse wollte die Kosten des Feuerwehreinsatzes nicht übernehmen, weil es keine Fahrkosten seien. Der Versicherte klagte erfolgreich dagegen.

Leistungspflicht der Kommune besteht nur bei Unfällen

Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt hat die Krankenkasse zur Kostenübernahme verurteilt. Die Richter waren der Auffassung, es habe sich um notwendige Fahrtkosten im Zusammenhang mit der Krankenhausbehandlung gehandelt. Etwas anderes gelte bei Unglücksfällen wie etwa einem Wohnungsbrand, dann bestehe die Leistungspflicht der Kommune.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.11.2010
Quelle: Landessozialgericht Sachsen-Anhalt/ra-online

Aktuelle Urteile aus dem Sozialrecht | Sozialversicherungsrecht

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 10508 Dokument-Nr. 10508

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil10508

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 1 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (1)

 
 
Karl-Erich Crumbach schrieb am 05.08.2019

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17.06.2010

- L 10 KR 59/08 -

Gibt es zu diesem Urteil vergleichbare Urteile aus NRW?

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?