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Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17.06.2010
- L 10 KR 59/08 -
Feuerwehr hilft bei Krankentransport – Krankenkasse muss Kosten tragen
Kosten für Feuerwehreinsatz sind als notwendige Fahrtkosten im Zusammenhang mit der Krankenhausbehandlung anzusehen
Muss ein Krankenversicherter wegen seines Übergewichts mit Hilfe der Feuerwehr über Tragen und Drehleiter aus seiner Wohnung geholt werden, um ins Krankenhaus gebracht werden zu können, sind die Einsatzkosten für die Feuerwehr von der Krankenkasse zu übernehmen. Dies entschied das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt.
Im zugrunde liegenden Streitfall musste ein gesetzlich Krankenversicherter mehrfach mit dem Rettungswagen ins
Leistungspflicht der Kommune besteht nur bei Unfällen
Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt hat die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.11.2010
Quelle: Landessozialgericht Sachsen-Anhalt/ra-online
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Dokument-Nr. 10508
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