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Sozialgericht Detmold, Urteil vom 05.11.2019
- S 5KR 460/16 -
Krankenkasse muss Gebühren für den Transport im Rettungswagen erstatten
Durchführung der ärztlichen Untersuchung durch ambulanten Notdienst und nicht in zentraler Notaufnahme für Kostenübernahmepflicht nicht relevant
Das Sozialgericht Detmold hat entschieden, dass eine Krankenkasse dazu verpflichtet ist, einem Versicherten die Gebühren für den Transport in einem Rettungswagen zu erstatten.
Im zugrunde liegenden Fall war ein Versicherter aufgrund einer Blutzuckerentgleisung zu Hause zusammen gebrochen und mit dem Rettungsdienst in die
Krankenkasse verneint Kostenerstattungspflicht
Mit
SG: Fahrt wurde eindeutig mit dem Ziel einer Behandlung in der Notaufnahme durchgeführt
Das Sozialgericht Detmold sah dies anders. Die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.03.2020
Quelle: Sozialgericht Detmold/ra-online (pm/kg)
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Dokument-Nr. 28494
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