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Landgericht Amberg, Urteil vom 11.08.2016
- 24 O 17/15 -
Schmerzensgeld von 45.000 Euro aufgrund langjährigen unfallbedingten stationären und ambulanten ärztlichen und physiotherapeutischen Behandlungen und dauerhafter Einschränkung der Steh- und Gehfähigkeit
Schmerzensgelderhöhung wegen vorzeitiger Versetzung in Ruhestand und grob fahrlässiger Unfallverursachung
Kommt es aufgrund eines unverschuldeten Verkehrsunfalls zu langjährigen stationären und ambulanten ärztlichen und physiotherapeutischen Behandlungen sowie zu einer dauerhaften Einschränkung der Steh- und Gehfähigkeit kann dies zusammen mit einer unfallbedingten vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand und einem grob fahrlässigen Verhalten des Unfallverursachers ein Schmerzensgeld von 45.000 Euro rechtfertigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Amberg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein 42-jähriger Justizvollzugsbeamte erlitt im Mai 2009 bei einem unverschuldeten schweren
Anspruch auf Gesamtschmerzensgeldbetrag von 45.000 Euro
Das Landgericht Amberg entschied zu Gunsten des Klägers und sprach ihm aufgrund der erheblichen Unfallfolgen ein Gesamtschmerzensgeldbetrag von 45.000 Euro zu. Neben den erlittenen Verletzungen berücksichtigte das Gericht zunächst die langjährigen stationären und ambulanten ärztlichen und physiotherapeutischen Behandlungen. Der Kläger war bis ins Jahr 2014 an insgesamt 88 Tagen in stationärer und bis ins Jahr 2012 an 20 Tagen in ambulanter Behandlung. Er musste zudem an etwa 100 Tagen jährlich in krankengymnastische Behandlung. Darüber hinaus werden auch in Zukunft weitere Behandlungen erforderlich. Ferner berücksichtigte das Gericht, dass der Kläger dauerhaft in seiner Geh- und
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.10.2017
Quelle: Landgericht Amberg, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 24981
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