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Donnerstag, 21. November 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: MDR 2012, 1035

Zeitschrift: Monatsschrift für Deutsches Recht (MDR),
Jahrgang: 2012, Seite: 1035

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
MDR 2012, 1035:

Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom21.06.2012
- 2 U 271/11 -

Badeunfall auf Wasserrutsche: "Geisterkletterer" haftet bei Missachtung offensichtlicher Regeln und Sicherheitsvorkehrungen

Ein Badegast, der in einem Schwimmbad grundlegende und einleuchtende Regeln und Sicherheitsvorkehrungen missachtet, haftet bei einem dadurch ausgelösten Badeunfall für den Schaden. Klettert etwa ein Besucher in einem Freizeitbad im Auslaufbereich von unten in eine Wasserrutsche und blockiert damit deren Auslauf, handelt er mindestens fahrlässig. Er haftet für die Verletzungen, die ein Badegast erleidet, der die Wasserrutsche ordnungsgemäß benutzt und von oben kommend mit dem Blockierer kollidiert. Dies entschied das Oberlandesgericht Koblenz. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle MDR 2012, 1035 wird teils auch als „MDR 12, 1035“, „MDR 2012, S. 1035“ oder „MDR 12, S. 1035“ zitiert.