Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 1992, 476
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 1992, Seite: 476
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 1992, 476:
Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom08.05.1991
- 5 U 1812/90 -
Haftung des Tierhalters aufgrund Ausbrechens zweier Kaltblutpferde bei Karnevalsumzug
Werden zum Ziehen eines Gespanns zum Karneval zwei Pferde eingesetzt, die normalerweise nur im Wald eingesetzt werden und noch nie einen Wagen gezogen haben, so verletzt der Pferdehalter seine Sorgfaltspflichten. Brechen die Pferde aus, so haftet er aufgrund eines dadurch entstandenen Schadens. Der Umstand, dass es sich um Kaltblutpferde handelt, die als friedfertig gelten, spielt dabei keine Rolle. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-RR 1992, 476 wird teils auch als „NJW-RR 92, 476“, „NJW-RR 1992, S. 476“ oder „NJW-RR 92, S. 476“ zitiert.