Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 2001, 816
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 2001, Seite: 816
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 2001, 816:
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom20.12.2000
- 20 U 160/00 -
Gekipptes Fenster: Hausratversicherung muss bei Einbruch trotzdem zahlen
Wer kennt das nicht: Man verlässt nur kurz die Wohnung und das Fenster bleibt in Kippstellung. Kommt es dann zu einem Einbruch, stellt sich die Frage, ob die Hausratversicherung zahlen muss oder nicht. Aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm geht hervor, dass es entscheidend auf die Länge der Abwesenheit ankommt. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-RR 2001, 816 wird teils auch als „NJW-RR 01, 816“, „NJW-RR 2001, S. 816“ oder „NJW-RR 01, S. 816“ zitiert.