Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 2012, 279
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 2012, Seite: 279
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 2012, 279:
Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom04.11.2011
- 5 W 58/11 -
"Stalking" ist als "ungewöhnliche Betätigung" nicht vom Schutz durch eine Haftpflichtversicherung gedeckt
Stellt ein Versicherungsnehmer einem anderen Menschen im Sinne von § 238 StGB nach, so genanntes "Stalking", so handelt es sich dabei um eine ungewöhnliche und gefährliche Betätigung. Eine Haftpflicht, die aus einem solchen Verhalten resultiert, ist daher nicht versichert. Die Haftpflichtversicherung eines "Stalkers" muss demnach nicht die gegen den Versicherten erhobenen Schadensersatzforderungen ausgleichen. Dies geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Oldenburg hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-RR 2012, 279 wird teils auch als „NJW-RR 12, 279“, „NJW-RR 2012, S. 279“ oder „NJW-RR 12, S. 279“ zitiert.