Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 2013, 358
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 2013, Seite: 358
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 2013, 358:
Landgericht Erfurt, Urteil vom29.11.2012
- 1 S 101/12 -
Versicherung haftet nicht für beschädigten Laptop aufgrund eines Verkehrsunfalls
Wird der Laptop des Beifahrers bei einem Verkehrsunfall beschädigt, so haftet dafür nicht die Versicherung. Denn vom Versicherungsschutz sind nur mitgeführte Gegenstände umfasst. Dies sind solche Gegenstände die regelmäßig am Körper getragen werden. Dies hat das Landgericht Erfurt entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-RR 2013, 358 wird teils auch als „NJW-RR 13, 358“, „NJW-RR 2013, S. 358“ oder „NJW-RR 13, S. 358“ zitiert.