Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW-RR 2014, 1305
Zeitschrift: NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR),
Jahrgang: 2014, Seite: 1305
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW-RR 2014, 1305:
Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom02.07.2014
- 1 W 37/13 -
Arzthaftung: Mit laienhafter Kenntnis eines Behandlungsfehlers beginnt Verjährungsfrist an zu laufen
Der Schadenersatzanspruch wegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers unterliegt der dreijährigen Verjährungsfrist. Diese Frist beginnt unter anderem mit dem Schluss des Jahres an zu laufen, in dem der Patient laienhaft Kenntnis von einem schuldhaften Behandlungsfehler erlangt (§ 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Die Kenntnis vom negativen Ausgang der ärztlichen Behandlung sowie der Erheblichkeit der Schadensfolge genügt demgegenüber nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW-RR 2014, 1305 wird teils auch als „NJW-RR 14, 1305“, „NJW-RR 2014, S. 1305“ oder „NJW-RR 14, S. 1305“ zitiert.