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Donnerstag, 21. November 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NJW 1985, 270

Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 1985, Seite: 270

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 1985, 270:

Bundesgerichtshof, Urteil vom02.10.1984
- VI ZR 125/83 -

Streupflicht und Uhrzeit: Laut BGH besteht Räum- und Streupflicht bis 20.00 Uhr - bei Publikumsverkehr auch länger

Im Urteil vom 2. Oktober 1984 hat der Bundesgerichtshof zwei wesentliche Fragen zur Räum- und Streupflicht geklärt. Danach besteht zum einen die Räum- und Streupflicht nicht rund um die Uhr, sondern nur bis 20.00 Uhr. Sie kann aber auch darüber hinaus bestehen, wenn noch Publikumsverkehr stattfindet. Zweitens kann der Vermieter die Räum- und Streupflicht auch stillschweigend auf den Mieter übertragen. So übernimmt z.B. der Pächter einer Gaststätte stillschweigend, also ohne ausdrückliche Vereinbarung, die Verkehrssicherungspflicht für das gepachtete Terrain. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle NJW 1985, 270 wird teils auch als „NJW 85, 270“, „NJW 1985, S. 270“ oder „NJW 85, S. 270“ zitiert.