Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 1985, 270
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 1985, Seite: 270
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 1985, 270:
Bundesgerichtshof, Urteil vom02.10.1984
- VI ZR 125/83 -
Streupflicht und Uhrzeit: Laut BGH besteht Räum- und Streupflicht bis 20.00 Uhr - bei Publikumsverkehr auch länger
Im Urteil vom 2. Oktober 1984 hat der Bundesgerichtshof zwei wesentliche Fragen zur Räum- und Streupflicht geklärt. Danach besteht zum einen die Räum- und Streupflicht nicht rund um die Uhr, sondern nur bis 20.00 Uhr. Sie kann aber auch darüber hinaus bestehen, wenn noch Publikumsverkehr stattfindet. Zweitens kann der Vermieter die Räum- und Streupflicht auch stillschweigend auf den Mieter übertragen. So übernimmt z.B. der Pächter einer Gaststätte stillschweigend, also ohne ausdrückliche Vereinbarung, die Verkehrssicherungspflicht für das gepachtete Terrain. Lesen Sie mehr
Werbung
Die Fundstelle NJW 1985, 270 wird teils auch als „NJW 85, 270“, „NJW 1985, S. 270“ oder „NJW 85, S. 270“ zitiert.