Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2001, 460
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2001, Seite: 460
Folgende Entscheidungen erbingen den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2001, 460:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom20.06.2000
- 9 AZR 405/99 -
Arbeitgeber darf Angestellten nicht zur Arbeit aus dem Urlaub zurückrufen
Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Erholungsurlaub, der ihm von seinem Arbeitgeber zu gewähren ist. Hat der Arbeitgeber seinem Angestellten eine Zusage zu einem konkreten Urlaubstermin erteilt, so kann er nicht den Abbruch oder die Unterbrechung dieser arbeitsfreien Zeit vom Arbeitnehmer verlangen. Dies geht aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts hervor. Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom20.06.2000
- 9 AZR 404/99 -
Urlaubsabbruch: Chef darf Arbeitnehmer nicht aus Urlaub holen - Kein Rückrufrecht
Urlaub bleibt Urlaub. Arbeitgeber können Mitarbeiter, die schon in die Ferien aufgebrochen sind, nicht zurückbeordern. Dies gilt auch bei innerbetrieblichen Schwierigkeiten. Anders lautende individuell festgelegte Vereinbarungen sind nicht gültig. Eine solche Abrede verstößt nämlich gegen zwingendes Urlaubsrecht und ist rechtsunwirksam (§ 13 BUrlG). Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 2001, 460 wird teils auch als „NJW 01, 460“, „NJW 2001, S. 460“ oder „NJW 01, S. 460“ zitiert.