Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2010, 3023
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2010, Seite: 3023
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2010, 3023:
Bundesgerichtshof, Urteil vom27.01.2010
- IV ZR 91/09 -
BGH: Auswirkung einer unentgeltlichen Zuwendung "im Wege der vorweggenommenen Erbfolge" auf Pflichtteilsberechnung erfordert Ermittlung des Erblasserwillens
Erhält ein Pflichtteilsberechtigter "im Wege der vorweggenommenen Erbfolge" eine unentgeltliche Zuwendung, muss durch Auslegung ermittelt werden, ob der Erblasser damit eine Ausgleichung (§§ 2316 Abs. 1, 2050 Abs. 3 BGB), eine Anrechnung (§ 2315 Abs. 1 BGB) oder kumulativ eine Ausgleichung und Anrechnung (§ 2316 Abs. 4 BGB) anordnen wollte. Haben die Erben ausreichend zum Wert der Zuwendung vorgetragen, so liegt es am Pflichtteilsberechtigten im Rahmen seiner Auskunftspflicht diesem Vortrag entgegenzutreten. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 2010, 3023 wird teils auch als „NJW 10, 3023“, „NJW 2010, S. 3023“ oder „NJW 10, S. 3023“ zitiert.