Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2011, 1806
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2011, Seite: 1806
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2011, 1806:
Bundesgerichtshof, Urteil vom13.04.2011
- VIII ZR 223/10 -
Mietminderung auch auf Nebenkosten: Mietminderungsbeträge müssen von Nettomiete und Betriebskosten gesondert abgezogen werden
Bei der Berechnung der Betriebskosten im Falle geminderter Miete muss der Vermieter die entsprechend der Minderung reduzierten Vorauszahlungsbeträge den ebenfalls um den Mietminderungsbetrag reduzierten Jahresbetrag der zu zahlenden Betriebskosten gegenüberstellen. Betriebskosten müssen genau so wie die Nettomiete um den Minderungsbetrag reduziert werden. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 2011, 1806 wird teils auch als „NJW 11, 1806“, „NJW 2011, S. 1806“ oder „NJW 11, S. 1806“ zitiert.