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Donnerstag, 21. November 2024

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Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:

Fundstelle: NJW 2011, 1806

Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2011, Seite: 1806

Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2011, 1806:

Bundesgerichtshof, Urteil vom13.04.2011
- VIII ZR 223/10 -

Mietminderung auch auf Nebenkosten: Miet­minderungs­beträge müssen von Nettomiete und Betriebskosten gesondert abgezogen werden

Bei der Berechnung der Betriebskosten im Falle geminderter Miete muss der Vermieter die entsprechend der Minderung reduzierten Voraus­zahlungs­beträge den ebenfalls um den Miet­minderungs­betrag reduzierten Jahresbetrag der zu zahlenden Betriebskosten gegenüberstellen. Betriebskosten müssen genau so wie die Nettomiete um den Minderungsbetrag reduziert werden. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor. Lesen Sie mehr

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Die Fundstelle NJW 2011, 1806 wird teils auch als „NJW 11, 1806“, „NJW 2011, S. 1806“ oder „NJW 11, S. 1806“ zitiert.