Hier beginnen die Informationen zu dieser Fundstelle:
Fundstelle: NJW 2013, 2661
Zeitschrift: Neue Juristische Wochenschrift (NJW),
Jahrgang: 2013, Seite: 2661
Folgende Entscheidung erbingt den Nachweis für die Fundstelle
NJW 2013, 2661:
Bundesgerichtshof, Urteil vom30.04.2013
- VI ZR 13/12 -
Haftung nach Reiterunfall: Fehlendes Einverständnis des Pferdehalters zum Reiten begründet grundsätzlich keinen Haftungsausschluss
Kommt eine Person bei dem Versuch ein Pferd zu reiten zu Schaden, so ist es grundsätzlich unbeachtlich, ob der Halter dazu sein Einverständnis gab. Ein Haftungsausschluss wegen des Handelns auf eigene Gefahr kommt nur in eng begrenzten Ausnahmefällen in Betracht. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Lesen Sie mehr
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Die Fundstelle NJW 2013, 2661 wird teils auch als „NJW 13, 2661“, „NJW 2013, S. 2661“ oder „NJW 13, S. 2661“ zitiert.